Kindernotwohnung

In der Kindernotwohnung werden Kinder (ab 3 Jahren) aus Familien in Krisen vorübergehend bis zur Klärung des weiteren Verbleibs betreut.

Die Kindernotwohnung wird in Kooperation zwischen Jugendamt und Schlupfwinkel e.V. geführt.

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Kinder- und Jugendnotdienst

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

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