Mietenspiegel

Aufgabe des Mietenspiegels ist es, das Mietpreisgefüge im nichtpreisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen.
Der Nürnberger Mietenspiegel setzt keine Preise fest, sondern ist als Richtlinie zu verstehen, um

  • die Vertragsparteien bei Fragen zur Miethöhe zu unterstützen,
  • den Mietvertragsparteien eine wichtige Orientierungshilfe bei der Festlegung des Mietpreises zu geben und damit eine Befriedungswirkung im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen zu erzielen sowie
  • den Gerichten in Streitfällen Orientierungsgrundlagen zu liefern.

Ablauf

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Amt für Statistik

Stab Wohnen

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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