Blick auf die Nürnberger Altstadt und die Kaiserburg.

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Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht beantragen oder verlängern

Beschreibung

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen (Wiederlader, Vorderladerschützen, Böller) im nichtgewerblichen Bereich umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen.

Für die Online-Beantragung übermitteln Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen über das Kontaktformular.

Sie können die Erlaubnis auch per Post an das Ordnungsamt senden. 

Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

  • Mindestalter 21 Jahre
  • körperliche Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Fachkunde (zum Nachweis Ihrer Fachkunde legen Sie bitte das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vor). Für die Teilnahme am Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese können Sie ebenfalls mit der PDF "Antrag nach § 27 Sprengstoffgesetz" beantragen.
  • (gewerbliches oder privates) Bedürfnis

Das Ordnungsamt holt zur Prüfung der Zuverlässigkeit Auskünfte bei folgenden Stellen ein: 

  • Bundeszentralregister
  • zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Polizei
  • Landesamt für Verfassungsschutz

Neuausstellung190 Euro
Verlängerung70 Euro
Unbedenklichkeitsbescheinigung100 Euro