Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht beantragen oder verlängern

Beschreibung

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen (Wiederlader, Vorderladerschützen, Böller) im nichtgewerblichen Bereich umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Sie können die Erlaubnis online beantragen. Übermitteln Sie uns hierfür den ausgefüllten PDF-Antrag über das Kontaktformular. Alternativ können Sie die Erlaubnis per Post oder vor Ort beantragen. Für die Antragstellung vor Ort ist eine Terminvereinbarung erforderlich. 

 

  • amtliches Ausweisdokument
  • Fachkundenachweis
  • Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses

  • Mindesalter 21 Jahre
  • körperliche Eignung
  • Zuverlässigkeit*
  • Fachkunde (zum Nachweis Ihrer Fachkunde legen Sie bitte das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vor). Für die Teilnahme am Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese können Sie ebenfalls mit der PDF "Antrag nach § 27 Sprengstoffgesetz" beantragen.
  • (gewerbliches oder privates) Bedürfnis

*Das Ordnungsamt holt zur Prüfung der Zuverlässigkeit Auskünfte bei folgenden Stellen ein: 

  • Bundeszentralregister
  • zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
  • Polizei
  • Landesamt für Verfassungsschutz


Neuausstellung190 Euro
Verlängerung70 Euro
Unbedenklichkeitsbescheinigung100 Euro