Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht beantragen

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen (Wiederlader, Vorderladerschützen, Böller) im nichtgewerblichen Bereich umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Einfach online machen

Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>