Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, bedarf einer Konzession (Erlaubnis).
Eine Taxikonzession ist bis zu fünf Jahren gültig und muss dann verlängert werden.
Ersatztaxi melden oder TÜV-Prüfbericht übermitteln Sie fahren vorübergehend ein Ersatztaxi oder möchten Ihren jährlichen TÜV-Prüfbericht an uns senden? Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Unterlagen im Bereich Taxi-/Mietwagenkonzession unseren Online-Dienst.
Ihre Taxikonzession beantragen oder verlängern Sie persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin. Wenn möglich, schicken Sie uns den Antrag und die notwendigen Nachweise über den Upload-Assistenten vorab zu. Sobald die Unterlagen bei uns angekommen sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin.
Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei der Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. Alternativ können Antragstellende mit Hauptwohnsitz in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
Nachweis über ein Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug (die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein)
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Nachweis über die fachliche Eignung (z. B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken)
Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload aller Dokumente):
formloser Antrag
Nachweis über ein Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Bei Neuantrag zusätzlich:
Nachweis über die fachliche Eignung (z. B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken)
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen hinweist,
der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist,
sich der Betriebssitz in Nürnberg befindet,
der Unternehmer oder Geschäftsführer fachlich geeignet ist.