Sie können die Anzeige online, schriftlich oder persönlich vor Ort einreichen.
Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch im Veterinäramt telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin, da sich unsere Tierärzte häufig im Außendienst befinden.
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.
Je nach Veranstalltung sind verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich.
Für die Veranstaltung eines Tiermarktes ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zudem benötigt der/die Verantwortliche einen Sachkundenachweis.
Sie können die Anzeige online, schriftlich oder persönlich vor Ort einreichen.
Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch im Veterinäramt telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin, da sich unsere Tierärzte häufig im Außendienst befinden.
Der Antrag kann formlos gestellt werden und soll folgende Angaben enthalten:
Veranstaltungen wie Tierausstellungen und Tiermärkte sind mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
| Anzeige einer Tierausstellung oder eines Tiermarkts: | 50 bis 200 Euro (abhängig vom Vorgang) |
| zusätzlich bei gewerblichen Veranstaltungen für die Arbeitszeit des Amtstierarztes: | 100 Euro |