Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Unterhaltsvorschussstelle, Beitragsübernahme für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege

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