Die Beantragung erfolgt online über "Mein Nürnberg". Alternativ kann der Antrag auch mit dem ausgefüllten pdf-Formular per Post oder Fax gestellt werden.
Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten.
- Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren sind, Abschrift oder Kopie des Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils
- Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
- ggf. weitere Unterlagen, diese entnehmen Sie bitte unserer Homepage (unter Weiterführende Informationen)
