Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt


Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten.

Das Jugendamt zieht um

Die Zentrale des Jugendamts sowie einzelne Abteilungen ziehen Anfang November 2026 an den neuen Standort im Stadthaus Q, Adam-Klein-Straße 181a, 90431 Nürnberg. Die umziehenden Abteilungen sind während des Umzugs vom 5. bis 10. November geschlossen. Auch darüber hinaus kann es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen. Wir sind ab 11. November am neuen Standort für Sie da. Weitere Informationen finden Sie unter jugendamt.nuernberg.de

Die Beantragung erfolgt online über "Mein Nürnberg". Alternativ kann der Antrag auch mit dem ausgefüllten pdf-Formular per Post oder Fax gestellt werden.

  • Abschrift oder Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei Kindern, die außerhalb der EU geboren sind, Abschrift oder Kopie des Ausweises bzw. der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
  • ggf. weitere Unterlagen, diese entnehmen Sie bitte unserer Homepage (unter Weiterführende Informationen)