Allgemeine Mietbedingungen für den Kulturladen Villa Leon

Die Villa Leon ist eine Einrichtung und Eigentum der Stadt Nürnberg. Die Benutzung regeln die nachfolgenden Bedingungen nebst Mietvertrag. Bei der Vermietung und allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten wird die Stadt vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser durch die Kulturbürgermeisterin und diese wiederum durch das Amt für Kultur und Freizeit/Villa Leon. Die Stadt wird im folgenden Vermieterin genannt.

Vertragsabschluss
Die Überlassung von Räumen in der Villa Leon erfolgt durch Abschluss eines Mietvertrages.
Dieser setzt sich zusammen aus:
- Vertragsausfertigung
- Dem Mietpreistarif (optional)
- Den Allgemeinen Mietbedingungen

Vertragserweiterung
Falls nach Abschluss des Vertrags Einrichtungen oder Leistungen in Anspruch genommen werden wollen, die im Mietvertrag noch nicht enthalten sind, so ist die Zustimmung der Villa Leon einzuholen. Solche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Mietobjekt
Mietobjekt sind Räume, die Kulturplattform vor der Villa Leon, Toiletten, technische Anlagen und Zubehörteile wie im Mietvertrag bzw. Mietpreistarif vereinbart. Für eventuelle Schäden während des Veranstaltungszeitraums inkl. Auf- und Abbau an den vermieteten Gegenständen haftet die Mieterin oder der Mieter unabhängig vom Verschulden ebenso wie für den Verlust von Schlüsseln einschließlich der Kosten für die Auswechslung von Schlössern und Schließanlage.
Beim Verlassen der überlassenen Räume ist dafür zu sorgen, dass alle Fenster und Türen (auch in den Toiletten) verschlossen sind.

Besondere Hinweise
Im Großen Saal der Villa Leon befinden sich mehrere Notausgänge, werden diese widerrechtlich benutzt und evtl. nicht mehr ordnungsgemäß verschlossen, haftet die Mietpartei. In allen Räumen der Villa Leon herrscht Rauchverbot. Für eventuelle Kosten (Feuerwehreinsatz), die durch das Nichteinhalten des Rauchverbotes entstehen, haftet die Mieterin oder der Mieter.
Alle technischen Details sind im Vorfeld mit der Villa Leon abzusprechen. Gegenstände wie Nebelmaschinen, Seifenblasenmaschinen, Laser etc. dürfen nicht betrieben werden.
Die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik müssen mit den bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen und sonstigen technischen Einrichtungen oder Versammlungsstätte vertraut sein und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften, während des Betriebs gewährleisten. Der Mietgegenstand ist in dem Zustand zurückgeben, in dem er übernommen wurde. Bei Zuwiderhandlung wir die Kaution einbehalten bzw. eine Reinigungspauschale von 50€ und gegebenenfalls der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Für eigene Gerätschaften und Materialien, die bei der Durchführung der Veranstaltung eingesetzt werden, kann keine Haftung übernommen werden.

Veranstaltung
Notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung sind selbst einzuholen, ggf. ist diese bei der GEMA anzumelden. Die höchstzulässige Besucherzahl im Großen Saal von 199 darf nicht überschritten werden. Der Bestuhlungsplan ist zu beachten.
Für ausreichend geschultes Sicherheitspersonal ist zu sorgen. Als ausreichend gelten Kenntnisse, die durch eine Ausbildung, Schulung oder durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit in diesem Bereich erworben wurden. Die Villa Leon behält sich eine Überprüfung des Personals vor. Die Bewachung der Garderobe der Veranstaltungsbesucher fällt nicht in den Aufgabenbereich der Villa Leon. Bei der Anmietung sind sämtliche Sicherheitsvorschriften, ganz besonders die Feuerschutzvorschriften und die
Unfallverhütungsvorschriften, zu beachten. Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig freigehalten werden. Rettungswege in der Versammlungsstätte müssen ständig freigehalten werden.
Für Ausschmückungen muss mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden. Für Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen muss nicht brennbares Material verwendet werden. Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen angebracht werden. Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind zulässig, wenn sie einen Abstand von mindestens 2,5 m zum Fußboden haben. Ausschmückungen aus natürlichem Pflanzenschmuck dürfen sich nur in den Räumen befinden. solange sie frisch sind. Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das
Material durch diese nicht entzündet werden kann. In Versammlungsräumen und auf Bühnen- und Szenenflächen ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Für die Außenflächen sind nach Absprache Ausnahmen möglich.
Die vereinbarten Nutzungszeiten (insbesondere Schlusszeiten) sind verbindlich einzuhalten. Das Ende der Veranstaltung ist der Vermieterin anzuzeigen, damit die Räumlichkeiten ordentlich verschlossen werden können. Bei einer ausnahmsweisen Aushändigung eines Schlüssels, ist dafür zu sorgen, dass die Räume unmittelbar nach Beendigung der Nutzung abgesperrt werden. Die Regelungen zum Lärmschutz sind einzuhalten!
Die Villa Leon bietet keinen Raum für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z.B. Rassismus, Nationalismus, Sexismus, Homophobie, Altersfeindlichkeit). Dies trifft auf das Personal wie auch auf Gäste zu. Der Veranstaltende muss im Falle eines Verstoßes die Gäste/ das Personal der Veranstaltung verweisen. Nationale Symbole wie Fahnen sind im und am Mietobjekt nicht erwünscht, ebenso Veranstaltungen mit religiösem Charakter.

Einlassvorbehalt/Versammlungsausschluss
Die Villa Leon behält sich gem. §6 VersG i.V.m. Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder
bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu Veranstaltungen zu verwehren.

Nürnberg-Pass
Wird bei der Veranstaltung Eintritt erhoben, ist eine Nürnberg-Pass-Ermäßigung zwingend. Dies ist die Hälfte des regulären Eintrittspreises, maximal 5 Euro.

Verkauf von Lebensmittel und Müllvermeidung
Die Lebensmittelhygienevorschriften beim Verkauf von Lebensmittel des bayerischen Staatministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie die Auflagen der Stadt Nürnberg zur Abfallwirtschaft sind einzuhalten. Essen und Getränke dürfen nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Speisen und Getränke aus ökologischer Herkunft und Produkte aus fairem Handel verwendet werden. Es wird um Müllvermeidung gebeten.

Rücktritt vom Mietvertrag
Beim Rücktritt vom Mietvertrag bis zu 4 Wochen vor dem Miettermin ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 10% der Raummiete zu begleichen. Bei einer Absage bis zu zwei Wochen vor dem Miettermin sind 50% des Mietzinses fällig. Die Villa Leon kann nach vorheriger Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessen zu setzender Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Tatsachen vorliegen, welche eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Nürnberg durch die Veranstaltung befürchten lassen. Die Vermieterin kann im Falle eines Verstoßes die Veranstaltung auflösen und für beendet erklären.

Besondere Hinweise
1. Der/Die Mieter*in ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und /oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung.
2. Der/Die Mieter*in bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit
und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.
3. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat Der/Die Mieter*in für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts. Insbesondere der Einlassvorbehalt/Versammlungsausschluss ist hierbei zu beachten.

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