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Neu: Registrierungspflicht für Airbnb und andere Kurzzeitvermietungen

Wer in Nürnberg eine Wohnung oder Unterkunft kurzfristig vermietet, muss diese künftig bei der Stadt registrieren. Die neue Registrierungspflicht gilt ab 1. Oktober 2026. Betroffen sind unter anderem Angebote über Online-Plattformen wie Airbnb, Ferienwohnungen und Unterkünfte für Monteure.

Mit der Registrierung will die Stadt mehr Transparenz schaffen, unzulässige Kurzzeitvermietungen schneller erkennen und Wohnraum besser schützen. Die dafür notwendige Änderung der Zweckentfremdungsverbotssatzung hat der Stadtrat am 22. Juli beschlossen.

Registrierung ersetzt keine Genehmigung

Die Registrierung kann ab 1. Oktober 2026 digital beantragt werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Gastgeberinnen und Gastgeber für jede Unterkunft eine Registrierungsnummer. Diese Nummer muss künftig im jeweiligen Online-Angebot angegeben werden.

Die Registrierung bedeutet kein grundsätzliches Verbot von Kurzzeitvermietungen. Sie ersetzt auch keine Genehmigung, die nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung in bestimmten Fällen erforderlich sein kann.

Grundlage für die Änderung der Satzung sind das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz und die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung.

Stadt kann Angebote besser prüfen

Durch die neue digitale Infrastruktur erhält die Stadt künftig regelmäßig relevante Angaben von Online-Plattformen. Dazu gehören Informationen zur Unterkunft, zu den Gastgeberinnen und Gastgebern sowie zu Buchungen und Übernachtungen. Damit können Angebote erstmals verlässlich einer konkreten Unterkunft und einem konkreten Betreiber zugeordnet werden.

Bisher waren Ermittlungen bei Verdachtsfällen oft aufwendig. Aus Online-Anzeigen gingen häufig weder die genaue Adresse noch die Identität des Betreibers oder der tatsächliche Umfang der Vermietung hervor. Das neue Verfahren soll es der Stadt ermöglichen, Hinweise schneller zu prüfen und Verstöße rechtssicherer zu verfolgen.

Schutz von Wohnraum zeigt Wirkung

Seit Einführung der Nürnberger Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2019 sind rund 47 Prozent der gemeldeten Wohneinheiten und Anträge auf Ferienwohnungen, Monteurunterkünfte und andere Formen der Fremdenbeherbergung entfallen. Insgesamt konnten bislang 484 Zweckentfremdungen verhindert oder beendet werden. Aus Sicht der Stadt zeigt sich daran, dass der Schutz von Wohnraum wirkt und einen Beitrag auf dem angespannten Nürnberger Wohnungsmarkt leisten kann.

Mehr Personal für die Kontrolle

Mit der neuen Registrierung kommen zusätzliche Aufgaben auf die Stadt zu. Deshalb wird der Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung um zwei Vollzeitstellen verstärkt. Die Kombination aus neuen technischen Möglichkeiten und zusätzlichem Personal soll helfen, den Bearbeitungsstau abzubauen und unzulässig zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.

Aktualisiert am 23.07.2026, 14:36 Uhr