Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungseigentum kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Bauordnungsbehörde

Abteilung 5 - Verwaltung - Zentrale Verwaltung und Schornsteinfegerrecht - Schornsteinfegerwesen, Ordnungswidrigkeiten

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