Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt den rechtmäßigen Aufenthalt während der Dauer des Asylverfahrens.
Ablauf
Bitte beantragen Sie Ihre Aufenthaltsgestattung über den Online-Dienst auf dieser Seite. Danach erhalten Sie einen Termin per Post oder einen Link zu unserm Online-Terminassistenten per E-Mail.
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.