Im Rahmen einer privaten Sonderveranstaltung kann den Veranstaltungsbesucherinnen und -besuchern die Besichtigung des Turms zugänglich gemacht werden.
Die Antragsteller haben dabei im Zusammenhang mit ihrer Veranstaltung ein Nutzungskonzept für die Begehung des Turms vorzulegen.
Wesentliche Vorgaben sind:
- Die Anzahl der im Turm befindlichen Personen ist durch ein Sicherheitskonzept des Betreibers mittels Zugangskontrolle zu begrenzen. Max. zehn Personen zeitgleich im Turm.
- Der Treppenraum ist während der Öffnung regelmäßig von eingewiesenen Personen des Veranstalters auf mögliche Gefahren zu kontrollieren und diese zu unterbinden.
- Eigene Vorhaltung von sachkundigen Personal für Brandschutz/Personenrettung.
- Die Aussichtsplattform (innen wie außen) darf nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Nachfragen zur grundsätzlichen Nutzung und zu entstehenden Kosten können gerne an das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg gerichtet werden.
Eine Veranstaltung können Sie über diesen Online-Dienst anmelden.
Weitere Informationen zur Anmeldung einer Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamts.
