Bau- und Betriebskostenzuschüsse für Kitas freier Träger

Die Stadt Nürnberg gewährt gesetzliche Zuschüsse an freie und gemeinnützige Träger zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie zu den Investitionskosten für deren Errichtung und Generalsanierung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Darüber hinaus werden auch einige freiwillige Zuschüsse gewährt im Rahmen des städtischen "Förderkonzept Kitas". Dies mit dem Ziel, frei-gemeinnützigen Trägern, insbesondere auch Selbsthilfegruppen im Sinne des § 25 KJHG die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten durch das "Förderkonzept Kitas" zu erleichtern.

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Rechtsaufsicht und Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger und Tagespflege sowie Zuschüsse

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