Bauanfragen

Bauanfragen können im Vorfeld von künftigen Anträgen oder allgemeiner Art an die Bauordnungsbehörde gerichtet werden. Die unverbindliche Auskunft ist jedoch nur für kleinere Vorhaben und grundsätzliche Fragen einholbar und bezieht sich auf den jeweiligen Zeitpunkt der gültigen Rechtslage. Allgemeine Fragen und Antworten finden Sie vorab auf der Homepage.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Bauordnungsbehörde

Postanschrift
Ihre Meinung ist uns wichtig: Waren diese Informationen hilfreich?
Zurück zum Seitenanfang URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>