Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Blumentröge, Fahrradständer

Beschreibung

Baumkübel, Topfpflanzen, Blumentröge, Fahrradständer etc. werden genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt. Im Bereich des Fahrverkehrs sind derartige Nutzungen nicht möglich.

In der Altstadt werden Fahrradständer nicht genehmigt.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
  • Lageplan 1:1000
  • Skizze der beabsichtigten Nutzung

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.