Sondernutzungen - Nutzungen im öffentlichen Raum

Werden öffentliche Flächen (Verkehrs- oder Grünflächen) über den allgemein üblichen Gemeingebrauch hinaus genutzt, handelt es sich um Sondernutzungen, für die eine Sondernutzungserlaubnis des Liegenschaftsamtes erforderlich ist.

Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.

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Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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