Bodendenkmal

Wenn Sie im Stadtgebiet Nürnberg ein älteres Gebäude kaufen, verkaufen, vermieten oder verändern bzw. sanieren wollen, ist grundsätzlich darauf zu achten, ob das Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt. 

Bei Neubauten oder Aufgrabungen, vor allem im Altstadtbereich oder in den historischen Ortskernen der eingemeindeten Dörfer kann ferner ein Bodendenkmal vorliegen, wo denkmalschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind.

Ablauf

Bauordnungsbehörde

Abteilung 2 - Mitte - Denkmalschutz

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