Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>