Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.
Ablauf
Die Beantragung des befristeten Aufenthaltstitels ist schriftlich oder online möglich.
Was gilt, wenn ich vom Amt für Migration und Integration ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt bekommen habe?
Ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, die mit Ihnen in einer Wohnung wohnen, bekommen auch dann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, wenn sie noch keine 5 Jahre in Deutschland leben.
Sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis, falls Sie nicht schon erwerbstätig sind.
Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II ("Bürgergeld") und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Was müssen Sie in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?
Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen.
Sie müssen Ihre Identität klären.
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Erforderliche Unterlagen
Pass oder Identitätsdokument
Duldung
Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.