Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Drehgenehmigung

Beschreibung

Für Dreharbeiten, die sich auf das allgemeine Verkehrsgeschehen auswirken, oder bei denen Verkehrsflächen derart genutzt werden, dass der allgemeine Verkehr beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Drehgenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§29 Abs.2 StVO).

SÖR übernimmt die Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt. Bei Dreharbeiten in Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen wird das Liegenschaftsamt, Dienstleistungsbüro Veranstaltungen, miteinbezogen. 

  • Lageplan (inkl. Drehorten, geplanten Aufbauten und deren Bezeichnung)
  • Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz