Blick auf die Nürnberger Altstadt und die Kaiserburg.

Nürnberg – deine Stadt

Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis. Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin. Online können Sie alle erforderlichen Unterlagen über den Upload-Assistenten übermitteln.

Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • amtliche/s Ausweisdokument/e (Kopie/n)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • unbeschränktes Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Bewachungsgewerbe (§ 6 Abs. 2 der Bewacherverordnung)
  • Sachkundeprüfung (IHK) oder vergleichbare Prüfungszeugnisse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
  • juristische Personen: zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind

Die Ausübung eines Bewachungsgewerbes darf erst dann begonnen werden, wenn die hierzu erforderliche Erlaubnis erteilt und das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Bewacher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers. 

4 bis 6 Wochen

Erlaubnis für natürliche Personen800 Euro
Erlaubnis für juristische Personen1.200 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft13 Euro
Gewerbeanmeldung für juristische Personen50 Euro
Gewerbeanmeldung für natürliche Personen45 Euro