Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Versteigerungsgewerbe Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis.

Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der benötigten Erlaubnis
  • amtliches Ausweisdokument, Kopie bei schriftlicher Antragstellung
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind

Das Versteigerunsgewerbe darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt und das Gewerbe angemeldet wurde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Versteigerer sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers. 

Zusätzlich zur Erlaubnis ist vor dem Beginn der Tätigkeit die Gewerbeanzeige vorzunehmen. 

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen, da für die Erlaubnis Auskünfte von weiteren Stellen eingeholt werden müssen.

Versteigerererlaubnis800 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft13 Euro
Gewerbeanmeldung für juristische Personen50 Euro
Gewerbeanmeldung für natürliche Personen45 Euro