Genehmigungsmanagement

Das Umweltamt ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Anlagen, die nach Bundesrecht einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.  

Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit zu gefährden, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Von der Genehmigungspflicht erfasst sind neben der Errichtung und dem Betrieb auch wesentliche Änderungen der Anlage.  

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die eine vollständige und abschließende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ermöglichen. Die Beantragung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sollte unter Verwendung von Formblättern erfolgen. Besonders im Hinblick auf einzureichende Unterlagen, erforderliche Gutachten, zeitlichen Ablauf und behördliche Beteiligung ist es zweckmäßig, bereits vor der Antragstellung mit dem Umweltamt Kontakt aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Umweltamt

Immissionsschutz, Störfallverordnung, Umwelttelefon

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