Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Kostenzuschuss/Kostenübernahme für die Kindertagesbetreuung

Beschreibung

Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen bzw. erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Jugendamt zieht um

Die Zentrale des Jugendamts sowie einzelne Abteilungen ziehen Anfang November 2026 an den neuen Standort im Stadthaus Q, Adam-Klein-Straße 181a, 90431 Nürnberg. Die umziehenden Abteilungen sind während des Umzugs vom 5. bis 10. November geschlossen. Auch darüber hinaus kann es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen. Wir sind ab 11. November am neuen Standort für Sie da. Weitere Informationen finden Sie unter jugendamt.nuernberg.de

Es ist ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen zu stellen.

  • Gebührenbescheid bei städtischen Kitas, den Elternbeitragsbescheid bei Tagespflege bzw. die Beitragsbestätigung der Kita eines freien Trägers
  • Aktueller Bescheid über Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen) ODER
  • Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) des Sozialamts ODER
  • Aktueller Bescheid über Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ODER
  • Aktueller Bescheid über Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ODER
  • Aktueller Bescheid über Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Wenn keine der oben genannten Sozialleistungen bezogen werden: Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten 3 Monate vor Antragstellung; Einkommensunterlagen bei Selbständigen wie z.B. aktuelle Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid; Nachweise über Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag, bei Eigenheim: monatliche Zinszahlungen, Betriebskosten); Nachweise über Ausgaben für Versicherungen; Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen für ein Kind außerhalb des eigenen Haushaltes)

Der Antrag sollte vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung oder die Tagespflegestelle gestellt werden.