Weitere Unterlagen sind unter dem Weiterführenden Link "Internetangebot - Gesundheitsamt - Krankenpflege" aufgeführt.
- Name und Anschrift
- ggf. Name und Anschrift des Pflegedienstes
- Berufsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
Wer entgeltlich krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt, muss dies dem Gesundheitsamt melden.
Weitere Unterlagen sind unter dem Weiterführenden Link "Internetangebot - Gesundheitsamt - Krankenpflege" aufgeführt.