Persönliche Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich.
Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Beschreibung
Nach Entzug oder Aberkennung dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge führen.
Auf Antrag überprüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung/Zuerkennung vorliegen.
- amtliche/s Ausweisdokument/e
- aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
- rechtskräftiges Urteil, Strafbefehl oder Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde (sofern nicht in Nürnberg entzogen) und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgeht
- ausländische Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe im Original
- Sehtest (Augenärzt/in oder Optiker/in) im Original - nicht älter als zwei Jahre
Bei Beantragung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE werden zusätzlich benötigt:
- ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
- medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (nur bei D-Klassen) - nicht älter als ein Jahr
- anstelle des Sehtests ein Zeugnis über die unabhängige augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original - nicht älter als zwei Jahre
- gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
| Neuantrag ohne Probezeit | 239,30 Euro |
| Neuantrag mit Probezeit | 252,90 Euro |
| amtliches Führungszeugnis | 13,00 Euro |
| eventuell Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises | 35,04 Euro |
