Winterliche Stadtansicht Nürnbergs.

Nürnberg – deine Stadt

Führerschein nach Entzug oder Aberkennung neu beantragen

Beschreibung

Nach Entzug oder Aberkennung dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge führen.
Auf Antrag überprüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung/Zuerkennung vorliegen.

Diese Dienstleistung können Sie nur persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.
Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Möchten Sie nach Neuerteilung / Zuerkennung Ihrer Fahrerlaubnis auch einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen, finden Sie hier weitere Informationen:

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • rechtskräftiges Urteil, Strafbefehl oder Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde (sofern nicht in Nürnberg entzogen) und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgeht
  • ausländische Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe im Original
  • Sehtest (Augenärzt/in oder Optiker/in) im Original - nicht älter als zwei Jahre

Bei Beantragung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE werden zusätzlich benötigt:

  • ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
  • medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (nur bei D-Klassen) - nicht älter als ein Jahr
  • anstelle des Sehtests ein Zeugnis über die unabhängige augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original - nicht älter als zwei Jahre
  • gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module

Folgende Unterlagen der Klassen A, B, AM, L, T können nachgereicht werden:

  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (mindestens 9 Unterrichtseinheiten) im Original
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) im Original - nicht älter als 2 Jahre

Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Neuantrag ohne Probezeit239,30 Euro
Neuantrag mit Probezeit 252,90 Euro
amtliches Führungszeugnis13,00 Euro
eventuell Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises35,04 Euro