Führerschein nach Entzug oder Aberkennung neu beantragen
Beschreibung
Nach Entzug oder Aberkennung dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge führen. Auf Antrag überprüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung/Zuerkennung vorliegen.
Diese Dienstleistung können Sie nur persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen. Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Möchten Sie nach Neuerteilung / Zuerkennung Ihrer Fahrerlaubnis auch einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen, finden Sie hier weitere Informationen:
rechtskräftiges Urteil, Strafbefehl oder Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde (sofern nicht in Nürnberg entzogen) und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgeht
ausländische Fahrerlaubnis (soweit vorhanden)
Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe im Original
Sehtest (Augenärzt/in oder Optiker/in) im Original - nicht älter als zwei Jahre
Bei Beantragung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE werden zusätzlich benötigt:
ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (nur bei D-Klassen) - nicht älter als ein Jahr
anstelle des Sehtests ein Zeugnis über die unabhängige augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original - nicht älter als zwei Jahre
gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module
Folgende Unterlagen der Klassen A, B, AM, L, T können nachgereicht werden:
Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (mindestens 9 Unterrichtseinheiten) im Original
Sehtest (Augenarzt oder Optiker) im Original - nicht älter als 2 Jahre
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Neuantrag ohne Probezeit
239,30 Euro
Neuantrag mit Probezeit
252,90 Euro
amtliches Führungszeugnis
13,00 Euro
eventuell Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises