Blick auf die Nürnberger Altstadt und die Kaiserburg.

Nürnberg – deine Stadt

Erlaubnis für Pfandleihergewerbe beantragen

Beschreibung

Pfandleiher verleihen Geld, wenn ein Pfand als Sicherheit hinterlegt wird. Dieses Pfand sichert das Darlehen sowie die Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

Wer gewerbsmäßig als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig ist, benötigt eine Erlaubnis.      

Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. 

Für die Online-Beantragung können Sie alle erforderlichen Unterlagen über den Upload-Assistenten übermitteln.

Sie können auch alle Unterlagen mit der Post an das Ordnungsamt senden.

Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie vor dem Beginn der Tätigkeit das Gewerbe anmelden.

  • Antragsformular
  • amtliches Ausweisdokument (bei schriftlicher Antragstellung Kopie des Ausweises)
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Nachweis über eine Versicherung für das Pfandleihgewerbe (§ 34 Abs. 2 GewO)
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind

Das Pfandleihergewerbe darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt und das Gewerbe angemeldet wurde.

  • gewerberechtliche Zuverlässigkeit und
  • geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellenden

4 bis 6 Wochen

Pfandleiherlaubnis750 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft13 Euro
Gewerbeanmeldung für juristische Personen50 Euro
Gewerbeanmeldung für natürliche Personen45 Euro