Planungsverband Region Nürnberg

Gegenstand der Landesplanung ist die Ordnung und Entwicklung der Räume in Bayern. Ihr Ziel ist es, auf überörtlicher Ebene die unterschiedlichen Anforderungen an die Nutzung der Räume aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen.

Auf der regionalen Ebene wird die Aufgabe der Landesplanung von den 18 regionalen Planungsverbänden wahrgenommen. Die regionalen Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen alle Gemeinden und Landkreise einer Region zusammengeschlossen sind. Sie werden im übertragenen Wirkungskreis tätig.

Der Planungsverband Region Nürnberg wird durch die beim Rechtsamt angesiedelte Geschäftsstelle geführt. Der Verband ist Träger der Regionalplanung in der Planungsregion 7. Er hat den Regionalplan für diese Region erstellt und passt ihn durch Fortschreibung den aktuellen Verhältnissen an. Er wirkt außerdem in Verfahren anderer Planungsträger mit und nimmt Aufgaben des Regionalmanagements wahr.
Der zur Aufgabenerfüllung notwendige Aufwand wird dem Planungsverband vom Freistaat Bayern erstattet. Eine Umlage wird daneben nicht erhoben. 

Alle zuständigen Einrichtungen

Rechtsamt

Regionsbeauftragter bei der Regierung von Mittelfranken

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