Sie können die Anzeige mit dem Online-Dienst übermitteln.
Beschreibung
Wer einen Einzelhandel mit Tierarzneimitteln betreiben will, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
Der Einzelhandel mit Tierarzneimitteln ist vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
| Apothekenbescheinigung: | 10 Euro |
| Zulassung als Arzneimittelhersteller: | 200 Euro |
Für Anfahrt und Arbeitszeit des Amtstierarztes können weitere Gebühren anfallen.
