Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Verkaufsstände

Beschreibung

Außerhalb des Innenstadtbereichs können nach Prüfung in Einzelfällen kurzfristige Verkaufsstände für verschiedene Produkte zugelassen werden.

Dauerhafte Verkaufsstände können im Nürnberger Altstadtbereich nicht zugelassen werden. Außerhalb der Altstadt können in Ausnahmefällen noch Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand geprüft werden.

Die Liste der bereits negativ beurteilten Standorte finden sie unter den weiterführenden Informationen.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Lageplan 1:1000 und
  • Skizze der beabsichtigten Nutzung

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.