Verkaufsstände

Außerhalb des Innenstadtbereichs können nach Prüfung in Einzelfällen kurzfristige Verkaufsstände für verschiedene Produkte zugelassen werden.

Dauerhafte Verkaufsstände können im Nürnberger Altstadtbereich nicht zugelassen werden. Außerhalb der Altstadt können in Ausnahmefällen noch Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand geprüft werden.

Die Liste der bereits negativ beurteilten Standorte finden sie unter den weiterführenden Informationen.

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Süd

Bürgeramt Ost

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