Die Genehmigung für eine Zweckentfremdung von Wohnraum muss mit dem beigefügten Formular beantragt werden.
Beschreibung
Aufgrund weiter steigender Einwohnerzahlen ist absehbar, dass die Wohnungssituation in Nürnberg trotz erheblicher Anstrengungen beim Wohnungsneubau angespannt bleibt.
Wir stellen fest, dass immer mehr Wohnungen beispielweise kurzfristig wechselnden Ferienvermietungen über Internetplattformen dienen, dauerhaft leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Der Stadtrat hat daher eine Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt stellt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird.
Zweckfremde Nutzung kann sein:
- die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum
- eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung
- Leerstand
- Abriss
Es ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen, da es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung handelt. Es ist hierzu ein Bauantrag einzureichen.
Baurechtlich zuständig ist:
Bauordnungsbehörde
Bauhof 5
90402 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 2 31-30 00
Zusätzlich ist eine Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Nürnberg erforderlich.
