Zweckentfremdung

Aufgrund weiter steigender Einwohnerzahlen ist absehbar, dass die Wohnungssituation in Nürnberg trotz erheblicher Anstrengungen beim Wohnungsneubau angespannt bleibt.
Wir stellen fest, dass beispielweise immer mehr Wohnungen für längere Zeiträume oder dauerhaft kurzfristig wechselnden Ferienvermietungen über Internetplattformen dienen. Aus Wohnraum wird damit gewerbsmäßige Fremdenbeherbergung. Der Stadtrat hat daher eine Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt stellt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. 

Zweckfremde Nutzung kann sein:

  • die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum
  • eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung
  • Leerstand
  • Abriss 

 

Ablauf

Stab Wohnen

Zweckentfremdungsverbotssatzung

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