Absetzbare Wassermengen - z.B. Gießwasser
Beschreibung
Auf Antrag kann Wasser, das nicht der Kanalisation zugeführt wird, bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt bleiben. Die nicht eingeleitete Wassermenge muss durch Wasserzähler nachgewiesen werden.
Grundabgaben
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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