Beschreibung
Auf Antrag kann Wasser, das nicht der Kanalisation zugeführt wird, bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt bleiben. Die nicht eingeleitete Wassermenge muss durch Wasserzähler nachgewiesen werden.
Auf Antrag kann Wasser, das nicht der Kanalisation zugeführt wird, bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt bleiben. Die nicht eingeleitete Wassermenge muss durch Wasserzähler nachgewiesen werden.