Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Ein Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten besteht nicht. Der Familiennachzug kommt nur im Wege einer positiven behördlichen Ermessensentscheidung in Betracht. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten kann aus humanitären Gründen erlaubt werden. Zu den humanitären Gründen zählen beispielsweise die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland.

Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können:

  • Ehegatten
  • minderjährige, ledige Kinder
  • Eltern eines minderjährigen Kindes (wenn sich kein personenberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält)
    erhalten. 

Hinweis:
Bis zum 23.07.2027 wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Link zur Website des Auswärtigen Amtes

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

Zum Termin müssen Sie mit der Person kommen, auf die sich Ihr Aufenthaltsrecht begründet.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes)
  • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihrer Bezugsperson (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Familiennachzug der Ehegatten

Familiennachzug der Kinder

Familiennachzug der Eltern

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. 

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.