Winterliche Stadtansicht Nürnbergs.

Nürnberg – deine Stadt

Begleitetes Fahren mit 17 beantragen

Beschreibung

Jugendliche können bereits mit 17 Jahren ihre Fahrerlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Begleitetes Fahren ab 17 ist nur in Deutschland erlaubt.

Begleitetes Fahren ab 17 können Sie online oder persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.

Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • aktueller Führerschein beidseitig (sofern vorhanden)
  • eigenhändige Unterschrift
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe im Original
  • Sehtest (Augenärzt/in oder Optiker/in) im Original - nicht älter als zwei Jahre
  • Kopien der amtlichen Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite)
  • Kopien der Führerscheine und amtlichen Ausweisdokumente der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
  • Name der Fahrschule in Nürnberg, Fürth oder Erlangen

Zusätzlich bei Antragstellung vor Ort:

  • Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen und Unterschriften der Sorgeberechtigten (auch wenn diese nicht Begleitperson sind)

Zusätzlich bei Vertretung durch eine andere Person:

  • formlose Vollmacht der antragstellenden Person
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • Zudem benötigt die antragstellende Person nach Abschluss des Online-Dienstes einen Termin bei der Führerscheinstelle zur Identifizierung/Authentifizierung“. Bei diesem Termin ist ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis etc.) vorzulegen.

Besondere Fälle bei der Antragstellung

Bei alleinerziehendem Elternteil:

Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts bzw. Negativbescheinigung des Jugendamts

Bei rosa/grauem Führerschein einer Begleitperson:

Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese sollte vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt beim Antrag mit hochzuladen.

Falls Sie schon in Besitz einer Fahrerlaubnis sind:
Wenn Sie bereits die Klasse A1 besitzen, müssen Sie keinen Sehtest (falls nicht älter als 2 Jahre) und keine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen.

Nach Bearbeitung des Antrages und Überprüfung der Begleitpersonen werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Gleichzeitig wird die Fahrschule informiert. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.

Die Prüfbescheinigung erhalten Sie vom Prüfer direkt nach bestandener Praxisprüfung.
Wenn Sie bei der Prüfung noch keine 17 Jahre alt sind, können Sie ab Ihrem 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung bei uns in der Führerscheinstelle abholen.
Wenn Sie in mehr als einer Führerscheinklasse die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die Prüfbescheinigung ab Ihrem 17. Geburtstag bei uns in der Führerescheinstelle.

Die Prüfungsbescheinigung gilt nur im Inland und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Sie kann bis zu drei Monate danach (ohne Begleitperson) genutzt werden.

Normalerweise erhalten Sie den Kartenführerschein etwa zwei bis drei Wochen nach dem 18. Geburtstag. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen diesen direkt per Einschreiben zu Ihnen nach Hause.
Wenn Sie noch einen anderen Kartenführerschein besitzen (z.B. Traktor, Moped etc.), dann holen Sie bitte Ihren neuen Kartenführerschein bei uns ab und bringen den alten Führerschein mit.

Wenn Sie Ihren Führerschein direkt am 18. Geburtstag benötigen, besprechen Sie dies bis spätestens vier Wochen vor dem Geburtstag mit unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Hierfür wird unter Umständen eine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben.

Sie können Ihre Kartenführerschein in der Führerscheinstelle (Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg), abholen.

Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie hier online buchen können.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.

Wenn Sie mehrere Klassen gleichzeitig beantragen möchten (zum Beispiel A1 und Begleitetes Fahren ab 17), ist nur eine persönliche Antragstellung möglich.

In folgenden Fällen ist ein Termin ausschließlich in der Hirschelgasse 32 möglich (nicht in einem der Bürgerämter Nürnbergs):

  • Antrag nach polizeilicher Erscheinungstretung/Sperre/Entzug/Aberkennung der Fahrerlaubnis/Verurteilung (z.B. wegen Alkohol, Betäubungsmittel, Aggression, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.)
  • Körperliche Besonderheiten, die ein kraftfahrtechnisches Gutachten notwendig machen (zum Beispiel Körpergröße unter 150 cm, fehlende Gliedmaßen)
  • Vorliegen einer Erkrankung nach Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wenn Sie die Prüfung mit Begründung (zum Beispiel Schul-/Unibesuch oder Arbeitsstelle außerhalb von Nürnberg, Fürth oder Erlangen) an einem anderen Prüfungsort ablegen wollen, müssen Sie persönlich zur Führerscheinstelle kommen.

Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie hier online buchen können.
Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.

Neben den erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung benötigen Sie außerdem:

  • Nachweis über Ihre Tätigkeit am Ort der Prüfung (z.B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag)
  • Name und Adresse der Fahrschule
  • Name und Adresse der Prüforganisation (z.B. TÜV Bayern)
  • Gebühr 12,80 €

Der Antrag kann ab 16,5 Jahren gestellt werden.
Die Theorieprüfung können Sie frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
Die Praxisprüfung können Sie frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.

  • Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Vollenden des 17. Lebensjahrs stellen.
  • Ihre Hauptwohnung ist in Nürnberg.
  • Sie besitzen einen gültigen Ausweis (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, Reisepass).
  • Die Sorgeberechtigten müssen dem Antrag und der/den Begleitperson/en zustimmen.
  • Im Antrag muss mindestens eine Begleitperson benannt werden.
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen/EU/EWR/schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein.
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburger Punktekonto) haben.

Antrag Fahren ab 1773,22 Euro
bei Vorliegen des Führerscheins Klasse A166,10 Euro
pro weitere Begleitperson13,30 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich:35,80 Euro
zuzüglich Führungszeugnis13 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.