Fördermittel für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Da der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern im öffentlichen Interesse stehen, stellt der Staat verschiedene Finanzierungshilfen zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen für den Bauherren zu mildern.

Diese sind zum einen

  • steuerliche Vergünstigungen (hierzu muss bei der zuständigen Finanzbehörde die Bescheinigung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vorgelegt werden)

und zum anderen

  • Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Baumaßnahmen.

Auf unserer Homepage sowie den unten aufgeführten Links erhalten Sie weitere Informationen.

Bauordnungsbehörde

Abteilung 2 - Mitte - Denkmalschutz

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