Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Heilpraktikererlaubnis

Beschreibung

Wer heilkundlich tätig werden will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis.  

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um die Originaldokumente im Gesundheitsamt vorzulegen.

Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Post zusenden; in diesem Fall benötigen wir beglaubigte Kopien von allen Originalurkunden. Beglaubigungen von Kopien können Sie z.B. im Bürgeramt Mitte oder in den Bürgerämtern Nord, Süd und Ost anfertigen lassen.

Ergänzend zum Antrag benötigen wir einige Nachweise und Unterlagen von Ihnen:

  • Geburtsurkunde
  • kurzer Lebenslauf (tabellarisch)
  • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0)
  • Ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung)
  • Nachweis über einen erfolgreichen Schulabschluss (ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein)
  • Überweisungsbeleg bzw. Kopie der Gebühren-Vorauszahlung
  • Bei Sonderfällen werden weitere Angaben benötigt. Bitte entnehmen Sie diese bei den weiterführenden Informationen.

Für die Prüfungsteilnahme und Ausstellung der Heilpraktikererlaubnis fallen Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen.