Bei Ihrem persönlichen Vor-Ort-Besuch ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.
Beschreibung
Bei Verlust von einem oder mehreren Kennzeichenschildern wird Ihr Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Daher ist es erforderlich, das Fahrzeug mit neuen Fahrzeugdokumenten und einem neuen Kennzeichen auszustatten.
- Bei einem Diebstahl von Kfz-Kennzeichen müssen Sie dies bei einer deutschen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte bringen Sie die Bescheinigung hierüber mit in die Zulassungsbehörde.
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
- bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
bei Antragstellung durch eine dritte Person zusätzlich:
- Notarielle eidesstattliche Versicherung
- Vollmacht und
- amtliche/s Ausweisdokument/e der Antrag stellenden Person
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
- Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
Das Fahrzeug muss in Nürnberg zugelassen sein.
| Ersatzkennzeichen: | 30 Euro |
| Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung: | 30,70 Euro |
Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 Euro bis 2,60 Euro anfallen.
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschild/er an.
