Beschreibung
Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Registriernummer des Betriebes beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen Tieren.
Anzeigepflichtige Nutztiere sind beispielsweise Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel und Bienen.
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.
