Wer landwirtschaftliche Nutztiere hält, hat diese unter Angabe der Registriernummer des Betriebes beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen Tieren. Anzeigepflichtige Nutztiere sind beispielsweise Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel und Bienen.
Ablauf
Sie können die Tierhaltung mit dem zur Verfügung gestellten PDF-Formular und dem Upload-Assistenten anzeigen.
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Voraussetzungen
Sie halten eine der oben genannten Tierarten.
Es muss eine Betriebsnummer (Registernummer nach VO (EU) 2016/429) vorliegen. Diese muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Wenn bereits eine Betriebsnummer vorhanden ist muss diese ggf. erweitert werden.