Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch

Beschreibung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen in § 3 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Auf der Homepage des Stadtplanungsamts sind die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplänen sehr genau beschrieben, hier können Sie alles nachlesen.