Rechtsbehelfsverfahren

Förmliche Rechtsbehelfe/ Rechtsmittel gegen Bescheide

Bescheide der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg sind nur durch unmittelbare Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach wirksam anfechtbar. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids (Verwaltungsakt) formgerecht (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts) unmittelbar beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Anfechtung einer Baugenehmigung durch Nachbarn

Die Eigentümer (auch Erbbauberechtigte und Inhaber von eigentumsähnlichen dinglichen Rechten) von Nachbargrundstücken, die die Bauvorlagen nicht unterschrieben haben, können eine Baugenehmigung anfechten, wenn sie durch diese Genehmigung in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Rechten verletzt werden. Grundsätzlich wird den beteiligten Nachbarn, die die Bauvorlagen nicht unterschrieben haben, eine Ausfertigung der Baugenehmigung samt Rechtsbehelfsbelehrung von Amts wegen zugestellt (bei mehr als 20 Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt).

Die Anfechtung erfolgt ebenfalls durch Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach innerhalb eines Monats nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Bescheides.

Genehmigungsfreistellung
Bei verfahrensfreien oder nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genehmigungsfrei gestellten Vorhaben gibt es keine Baugenehmigung, die ein Nachbar anfechten könnte. Gegen solche Baumaßnahmen muss sich der betroffene Nachbar vorrangig auf zivilrechtlichem Wege selbst zur Wehr setzen (z. B. mit Unterlassensklage unmittelbar gegen den Bauherrn beim örtlich zuständigen Zivilgericht).

Bauordnungsbehörde

Abteilung 5 - Verwaltung

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