Sprühschablonenwerbung und Streetbranding

Sprühschablonenwerbung und Streetbranding dürfen auf öffentlichen Flächen nicht aufgebracht werden. Eine Erlaubnis hierzu wird nicht erteilt.

Werden sie dennoch aufgebracht, stellt das eine unerlaubte Sondernutzung dar, für die vom Liegenschaftsamt Sondernutzungsgebühren festgesetzt werden. 

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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