Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Sprühschablonenwerbung und Streetbranding

Beschreibung

Sprühschablonenwerbung und Streetbranding dürfen auf öffentlichen Flächen nicht aufgebracht werden. Eine Erlaubnis hierzu wird nicht erteilt.

Werden sie dennoch aufgebracht, stellt das eine unerlaubte Sondernutzung dar, für die vom Liegenschaftsamt Sondernutzungsgebühren festgesetzt werden. 

Bei festgestellten unerlaubten Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen werden Bußgeldverfahren und/oder Verwaltungsverfahren eingeleitet.