Für alle potentiellen Empfänger gilt die Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Einwohner der Stadt Nürnberg sind. Diese Bedingung ist weder durch den vorübergehenden Aufenthalt in der Stadt noch durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Stifterwillen, der in der Auflistung auf unserer Homepage kurz umrissen wird.
Beschreibung
Nutznießer dieser Stipendienangebote sind Nürnberger Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und eine weiterführende Schule besuchen, bzw. Studierende bis zur Höchstfördergrenze von 16 Hochschulsemestern. Die Zuwendungen werden kalenderjährlich gewährt.
- ausgefüllter Antrag
