Die Gebühren richten sich nach dem Umfang und der Anzahl der Reinigungen pro Woche, sowie nach der Anzahl der Frontmeter des Grundstücks, vor dem gereinigt wird.
Beschreibung
Für die vom städtischen Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) erbrachten Leistungen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.
