Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird z. B. für die Erteilung einer Gaststätten- oder Taxikonzession oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt. Sie bescheinigt, dass der Antragsteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Stadt Nürnberg keinerlei Zahlungsrückstände hat und er daher als zuverlässig angesehen werden kann.

Die Bescheinigung kann entweder zugestellt oder auch persönlich zu den allgemeinen Sprechzeiten beim Kasseninformationszentrum im 1. OG abgeholt werden.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung10 Euro