Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird z. B. für die Erteilung einer Gaststätten- oder Taxikonzession oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt. Sie bescheinigt, dass der Antragsteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Stadt Nürnberg keinerlei Zahlungsrückstände hat und er daher als zuverlässig angesehen werden kann.

Ablauf

Gebühren

Kassen- und Steueramt

Kasseninformationszentrum KIZ

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