Vorbescheide

Bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheides. Einzelne Fragen des Bauvorhabens, wie z.B. die Bebaubarkeit eines Grundstückes, können auf diesem Weg vorab entschieden werden, noch bevor ein Bauantrag eingereicht wird. Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als möglicher Käufer stellen, ohne dass Sie bereits Grundstückseigentümer sind. Dies kann Zeit und Kosten für den Bauherrn sparen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Bauordnungsbehörde

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