Werbeaktionen

Kommerzielle Werbeaktionen können erlaubt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. Mobile Werbung wird nur in bestimmten Bereichen von Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen erlaubt.

Im Innenstadtbereich werden Werbeaktionen nur in bestimmten Bereichen genehmigt. Außerhalb der Altstadt werden Standorte auf öffentlichen Flächen im Einzelfall geprüft. Die Genehmigungen werden durch das Liegenschaftsamt erteilt. 

Liegenschaftsamt

Sondernutzungen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum

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