Beantragung
Vor Antragstellung ist eine Beratung beim Stab Wohnen erforderlich. Eine Beantragung kann dann schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Beschreibung
Wir beraten, nehmen Anträge entgegen und bewilligen Fördermittel aus
- staatlichen Wohnungsdarlehen,
- Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt sowie
- Zuschüssen aus dem 100 Häuser für 100 Familien-Programm der Stadt Nürnberg.
- 2-fache Einkommenserklärungen Antragssteller (siehe oben)
- 2-fache Einkommenserklärungen weiterer Haushaltsangehöriger (siehe oben)
- Formblatt Angaben zu den Vermögensverhältnissen
- Nachweise über das Eigenkapital
- Darlehensangebot/-zusage der Bank bzw. Zuteilungsvorbescheid der Bausparkasse
- Amtliche Ausweispapiere in Original und Kopie bzw. Bestätigung der Wohnortgemeinde über Wohnsitz
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen mit Maßangaben
- 2-fache Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigung oder Nachweis über baurechtliche Zulässigkeit (bei Neubauten)
- Bestätigung über Kaufpreis und Kostenaufteilung
Der Antrag muss vor Unterzeichnung des Kaufvertrags gestellt werden.
