Sie können die Erlaubnis mit dem zur Verfügung gestellten PDF-Formular beantragen und dies über unseren Upload-Assistenten hochladen oder ausgedruckt per Post übermitteln.
Beschreibung
Wer gewerblich Transporte von Wirbeltieren durchführt, benötigt eine Zulassung.
Die Zulassungen wird für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
Es werden zwei Zulassungstypen unterschieden:
Typ 1 - Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden
Typ 2 - Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung)
Keine Zulassung benötigen Sie,
- wenn Sie Landwirt sind für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb
- für den Transport von Wirbeltieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht
- für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt
Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
- Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal
- Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
- Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen und ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
- Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Zulassung vor Ihrem Tätigkeitsbeginn stellen. Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Um eine Zulassung des Typ 1 (Transportdauer bis 8 Stunden) zu bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in Deutschland ansässig oder haben einen Vertreter in Deutschland.
- Sie haben nachgewiesen, dass Sie ausreichend und geeignetes Personal sowie über ausreichende und angemessene Ausrüstungen und Verfahren verfügen.
- Es ist nicht bekannt, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren ernste Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben.
Um eine Zulassung des Typ 2 (Transportdauer länger als 8 Stunden) zu erhalten, müssen Sie alle oben genannten Voraussetzungen für eine Zulassung des Typ 1 erfüllen und zusätzlich folgende Unterlagen und Informationen einreichen:
- gültige Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- gültige Zulassungsnachweise (Zulassung der Fahrzeuge durch die zuständige Veterinärbehörde) für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen
- Einzelheiten über Ihre Verfahren zur Aufzeichnung und Verfolgung Ihrer Straßenfahrzeuge
- Einzelheiten über Ihre Verfahren zur ständigen Kontaktmöglichkeit mit Ihren Fahrern
- Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
