Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Abholung
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei der Ausgabestelle der Stelle abholen, bei der Sie den Reisepass beantragt haben.
Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand mehrere Reisepässe besitzen.
Für eine Ausnahme müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse konkret nachweisen oder glaubhaft machen.
Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Abholung
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei der Ausgabestelle der Stelle abholen, bei der Sie den Reisepass beantragt haben.
Ein weiterer Reisepass ist sechs Jahre gültig.
Reisepässe werden von der Bundesdruckerei erstellt. Die Ausstellung dauert in der Regel vier Wochen.
Die Ausstellung eines Express-Reisepasses dauert drei bis fünf Arbeitstage.
Über den Bearbeitungsstand können Sie sich wie folgt informieren:
| unter 24 Jahren | |
| Reisepass (32 Seiten) | 37,50 Euro |
| Reisepass (48 Seiten) | 59,50 Euro |
| Express-Reisepass (32 Seiten) | 69,50 Euro |
| Express-Reisepass (48 Seiten) | 91,50 Euro |
| ab 24 Jahren | |
| Reisepass (32 Seiten) | 70 Euro |
| Reisepass (48 Seiten) | 92 Euro |
| Express-Reisepass (32 Seiten) | 102 Euro |
| Express-Reisepass (48 Seiten) | 124 Euro |
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.