Jedes Jahr prüft das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege rund 15 bis 20 Objekte. Fünf Gebäude sind neu in die Denkmalliste der Stadt Nürnberg aufgenommen worden.

Eintragungen für 2026
Zwischen September 2025 und August 2026 wurden zwölf Gebäude im Stadtgebiet auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft. Fünf Gebäude wurden neu in die Denkmalliste aufgenommen. Löschungen aus der Denkmalliste gab es nicht.
Das zweigeschossige Gebäude wurde 1910/11 im barockisierenden Heimatschutzstil errichtet und ist bis heute nahezu vollständig erhalten. Dazu gehören die ursprüngliche Fassadengestaltung, zahlreiche Fenster und große Teile der Innenausstattung.
Die Direktorenvilla wurde 1950 vom Nürnberger Architekten Fritz Mayer im Stil einer konservativen Nachkriegsmoderne für MAN entworfen und ist bis heute kaum verändert.
Das Geschäftshaus stammt aus den 1950er-Jahren. Der Nürnberger Architekt Wolfgang Crimmann errichtete es 1957/58. Charakteristisch sind das auskragende Flugdach, die Wendefenster und die Fassade aus großen Travertinplatten.
Das Schulhaus entstand 1931/32 als Wilhelm-Löhe-Schule für Höhere Töchter. 1951/52 wurde es nach Norden erweitert. Zu den besonderen Merkmalen gehören der verglaste Treppenturm, das zurückgesetzte Obergeschoss und die Fenster mit ihren steinernen Rahmen.
Zum August-Meier-Heim in der Regensburger Straße gehört im hinteren Teil der Anlage ein Leichenhaus. Es wurde 1958 beim Umbau des ehemaligen Arbeiterlagers zu einem Altenpflegeheim errichtet.
Wie wird ein Gebäude zum Denkmal?
Gebäude oder Anlagen können jederzeit auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weiter. Oft kommen die Hinweise auch von Bürgervereinen oder der Stadtheimatpflegerin.
Nach der Prüfung der Bauakten vereinbart die Untere Denkmalschutzbehörde einen Termin mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Vor Ort wird das Gebäude begutachtet. Wird es als Denkmal eingestuft, kommt es in die Denkmalliste. Im Bayerischen Denkmal-Atlas können Sie die Einträge in einer interaktiven Karte mit weiteren Informationen ansehen.
Auch Löschungen aus der Denkmalliste erfolgen nach Antrag und eingehender Prüfung. Sie werden vorgenommen, wenn ein Denkmal abgebrochen wurde oder wenn festgestellt wird, dass ein Objekt durch nicht abgestimmte Umbauten und Umgestaltungen über Jahrzehnte so stark verändert wurde, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet werden kann.
Bayerische Denkmalliste
In der Bayerischen Denkmalliste sind alle Baudenkmäler, denkmalgeschützten Objekte und Ensemblebereiche sowie Bodendenkmäler im Freistaat verzeichnet. Sie ist kein abgeschlossenes Verzeichnis, sondern wird fortlaufend aktualisiert. Die Liste ist öffentlich zugänglich und kann kostenfrei über den Denkmal-Atlas des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege eingesehen werden. Neben dem Listentext stehen dort weitere Daten und häufig auch Bildmaterial zur Verfügung.
Die Fortschreibung der Denkmalliste ist eine wesentliche Grundlage für den Schutz und die Pflege des historischen Stadtbilds. Die neu aufgenommenen Objekte erweitern die denkmalpflegerische Verantwortung der Stadt und bilden die Basis für zukünftige Entscheidungen in der Bauleitplanung, in Genehmigungsverfahren und in Förderprogrammen.