Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an unsere Zulassungsstelle übersenden lassen. Über unseren Online-Dienst können Sie einsehen, ob uns das Dokument bereits vorliegt.
Beschreibung
Sie verfügen nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z. B. wegen Sicherungsübereignung) und haben diese an unsere Zulassungsstelle übersenden lassen.
Sie können in unserer Online-Auskunft zum Bankbriefeingang prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei uns bereits vorliegt.
Es sind folgende Daten erforderlich:
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- amtliches Kennzeichen
- Name der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Die Auskunft betrifft nur Fahrzeuge, die bereits in Nürnberg zugelassen sind oder abgemeldete Fahrzeuge, die noch außer Betrieb gesetzt sind.
Die Auskunft wird Ihnen unmittelbar bei Nutzung des Online-Diensts angezeigt.
Es fallen keine Gebühren an.
