Container, langfristige Standorte

Das Liegenschaftsamt ist zuständig für die Genehmigung von Flächen, welche meist längerfristig gemietet werden, die nicht unmittelbar mit einer Baustelle oder Veranstaltung zu tun haben.

Die Plätze für Wertstoff-Container werden zusammen mit dem Betreiber (BRK) und seit 01.07.2012 zusätzlich mit der Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG festgelegt. Sie werden genehmigt, wenn ausreichend Verkehrsfläche für den Fußgängerverkehr verbleibt und keine Sichtbeeinträchtigung erfolgt. Da diese Nutzung im öffentlichen Interesse erfolgt, sind gewisse Beeinträchtigungen der Nachbarschaft in Kauf zu nehmen. Es wird jedoch versucht die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.

Ob die Sondernutzungen mit dem Verkehr vereinbar sind und ob die Platzverhältnisse ausreichend sind wird vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Abteilung Straßenverkehr und Wegerecht anlässlich einer Ortseinsicht geprüft.

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Gebühren

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